Wer keinen eigenen Garten hat, kann trotzdem einen wertvollen Beitrag für die Natur leisten. Schon die Bepflanzung eines Blumenkistchens, das Anbringen von Vogel- oder Insektentränken oder der Aufbau einer einfachen Holzbeige als Unterschlupf für viele Insektenarten kann einen kleinen Trittstein im Netzwerk der ökologisch wertvollen Flächen Basels darstellen.
Der Phantasie bei der Belebung des Balkons sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Wir empfehlen, vor fassadenverändernden Massnahmen wie dem Anbringen von Kletterpflanzen, die den eigenen Balkon verlassen können oder bei Töpfen, die am Geländer nach aussen hängen sollen, die Hausordnung oder im Zweifelsfall die Hausverwaltung zu konsultieren. Gut zu wissen, dass Einschränkungen der Nutzungsfreiheit im Mietvertrag oder in der Hausordnung nur zulässig sind, wenn sie einen sachlichen Grund haben und verhältnismässig sind.
Gewisse Schranken sind bei der Balkonnutzung jedoch zu respektieren, selbst wenn sie nicht in der Hausordnung stehen. Ein Balkon darf beispielsweise nicht mit zu viel Gewicht belastet werden. Fragen sie vorher nach. Das Nutzungsrecht des Mieters endet per Gesetz an der Oberkante des Balkongeländers. Dies betrifft das Aufhängen von Blumenkistchen an der Aussenseite des Geländers, das von der Vermieterschaft untersagt werden kann. Wer Blumenkistchen aussen am Balkongeländer aufhängen darf, muss dafür sorgen, dass diese nicht herunterstürzen können. Pflanzen, die an der Fassade hochklettern oder herunterhängen, können ebenfalls untersagt sein. Eine grüne Wand vor dem eigenen Balkon dürfen Mieterinnen und Mieter allerdings wachsen lassen.
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Der Pflanzenfinder hilft ihnen, die passenden Pflanzen für Ihren Balkon oder Garten auszuwählen.